Wie viel alkohol kann ich trinken?

Bekanntlich wurde der Alkohol auch für Menschen erfunden bzw. entdeckt. In gemäßigten Mengen verzehrt kann er sowohl unserer Gesundheit als auch unserem Wohlbefinden und unserer Stimmung viel Gutes tun, bei übermäßigem Konsum kann er dagegen immens schädlich sein. Die Zeit, die unser Körper zur völligen Verarbeitung und zum Abbauen der zuvor ausgetrunkenen alkoholhaltigen Getränke braucht, ist bei jedem von uns ganz individuell und unterschiedlich und von vielen Faktoren abhängig. Hier ein paar Faktoren, die auf die BAK* Einfluss haben:

  • Alter – der menschliche Körper metabolisiert den Alkohol unterschiedlich schnell, je nach dem Alter, was kein Online Promillerechner berücksichtigen und auswerten kann;
  • Arzneimittel – manche Medikamente dürfen nicht mit dem Alkohol eingenommen werden, da ihre Wirkung dadurch bedeutend beeinträchtigt werden kann;
  • Nahrung – je nach dem, ob der Alkohol auf einen leeren oder vollen Magen getrunken wird, wird sich auch die Geschwindigkeit ändern, mit der der Alkohol im Körper verteilt wird;
  • Zeit – Zeitraum, in dem wir eine bestimmte Alkoholmenge zu sich genommen haben;
  • Tabakrauchen, Stimmung – Faktoren, die die Körperkondition und den Alkoholabbau beeinflussen;

und einige andere Faktoren, die vom Promillerechner nicht erfasst werden können.

Alkohol am Steuer Konsequenzen

Ab wieviel Alkohol darf man nich mehr Auto fahren?

Auszug aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) BAK* in %:

BAK* in ‰Strafrechtliche Verantwortlichkeit
*BAK – Blutalkoholkonzentration
0,0 (Absolutes Alkoholverbot in der Probezeit oder vor Collendung des 21. Lebensjahres)Zuwiderhandlung als schwerwiegende Ordnungswidrigkeit eingestuft, eine Geldbuße von 250 €, zusätzlich 1 Punkt in Flensburg und Probezeit um 2 Jahre verlängert.
0,3 (Relative Fahruntüchtigkeit)Bei Ausfallerscheinungen kann es doch als Trunkenheit im Verkehr oder sogar Gefährdung des Straßenverkehrs angesehen werden; Folgen: drei Punkte in Flensburg, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren mit der Konsequenz einer Geld- oder Freiheitsstrafe und einem Fahrverbot (als Nebenstrafe) bzw. der Entziehung der Fahrerlaubnis.
0,5 (Unerlaubtes Führen eines Kfz im Straßenverkehr)
  • Ordnungswidrigkeit; 1. Verstoß: 1 Monat Fahrverbot, 500 €
  • Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg; 2. Verstoß: 3 Monate
  • Fahrverbot, 1000 €, 2 Punkte; weitere Verstöße: 3 Monate
  • Fahrverbot, 1500 €, 2 Punkte. Nach der zweiten entdeckten Alkoholfahrt wird in der Regel eine MPU gefordert, um die Fahreignung zu überprüfen
1,1 (Absolute Fahruntüchtigkeit)Straftat; Entzug der Fahrerlaubnis für ca. 9 Monate, Strafbefehl mit Geldstrafe von mindestens 40 bis 60 Tagesgehalt-Sätzen oder Freiheitsstrafe bei fahrlässiger Gefahrenverursachung, 3 Punkte in Flensburg, Schadensersatzansprüche Dritter.

Alkohol wegfahrsperre

Es ist ein System, das das Anlassen des Fahrzeugs blockiert, wenn Alkoholwert in der Atemluft des Fahrers mindestens 0,1 mg/dm3 beträgt. Andere Bezeichnungen dieser Geräte sind: Alkohol-Zündschlosssperre, Alkohol-Interlock oder Alcolock. In Deutschland verstoßen die Alkohol-Wegfahrsperren gegen das Grundgesetz. Es handelt sich dabei vor allem um die Einschränkung des Eigentumsrechts (Art. 14 GG) und der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG). Und weiter kann die Aufzeichnung der Alcolock-Ergebnisse auch gegen die Datenschutzrichtlinien verstoßen. Das gilt natürlich nur, wenn Fahrer gezwungen werden, solche Alkohol-Wegfahrsperren in ihr Auto einbauen zu lassen. Für eigenen Bedarf aber, um Ihre Familienmitglieder, andere Verkehrsteilnehmer und schließlich sich selbst zu schützen, können Sie sich die Alkohol-Wegfahrsperre ohne weiteres und auch bei uns kaufen. Wo Vernunft und Nächstenliebe da sind, da ist auch Platz für eine Alkohol-Wegfahrsperre.

Grenzwerte in den europäischen ländern

LandPromille [‰]
Albanien0,0
Belgien0,5
Bosnien und Herzegowina0,5
Bulgarien0,5
Dänemark0,5
Deutschland 10,5
Estland0,0
Finnland0,5
Frankreich0,5
Griechenland 20,5
Großbritannien0,8
Irland0,5
Island0,5
Italien0,5
Kroatien0,0
Litauen0,0
Lettland0,0
Luxemburg0,8
Malta0,0
LandPromille [‰]
Mazedonien0,5
Niederlande 30,5
Norwegen0,2
Österreich 40,5
Polen 50,2
Portugal0,5
Rumänien0,0
Russland0,0
Schweden0,2
Schweiz0,5
Slowakei0,0
Slowenien 60,5
Spanien 70,5
Tschechien0,0
Türkei0,5
Ukraine0,0
Ungarn0,0
Weißrussland0,0

Zusätzliche informationen:

  • 1 Deutschland: 0,0 ‰ für Fahrer mit weniger als 2 Jahren Erfahrung oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Bei Berufsfahrer gilt: 0,3 ‰ bei Beteiligung an einem Unfall oder an einem Verkehrsdelikt.
  • 2 Griechenland: 0,2 ‰ gilt für Fahrer mit weniger als 2 Jahren Erfahrung und für Busfahrer.
  • 3 Niederlande: 0,2 ‰ für Fahrer mit weniger als 5 Jahren Erfahrung.
  • 4 Österreich: 0,0 ‰ gilt für Fahrer mit weniger als zwei Jahren Erfahrung und für LKW-Fahrer bei Fahrzeugen über 7,5 Tonnen.
  • 5 In Polen: bei 0,2 ‰ ist es bereits ein Verkehrsdelikt; 0,19 ‰ sind noch zulässig.
  • 6 Slowenien: 0,0 ‰ für Fahrer mit weniger als 2 Jahren Erfahrung.
  • 7 Spanien: 0,3 ‰ ist der Grenzwert für Fahrer mit weniger als 2 Jahren Erfahrung; für Fahrer, die mehr als 9 Personen befördern sowie für LKW-Fahrer bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen.